Pressemitteilung: Opposition zeigt Wirkung: Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung kommt
Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Nachdem die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Wochen eine Fristverlängerung gefordert hatten, haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31.3.2024 auf den 30.9.2024 verlängert.
Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Fabian Gramling: „Pragmatismus hat über Bürokratie gesiegt. Das zeigt: Wenn der Mittelstand zusammensteht und sich für seine Interessen einsetzt, ändert sich die Politik. Nun bekommen Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen mehr Planungssicherheit. Der Mittelstand braucht gerade jetzt solche pragmatischen Lösungen statt Bürokratie und Haftungsrisiken.“
Weiter erklärt Fabian Gramling: „Die Prüfung der Schlussabrechnungen – sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung – muss endlich risikoorientiert vorgenommen werden, statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen. Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich brauchen Unternehmen sowie prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Deshalb fordern wir weiterhin, Unternehmen und prüfenden Dritten