Pressemitteilung: Fabian Gramling: Union sorgt für Wiedereinführung der digitalen Mitgliederversammlung für Vereine

Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschlossen.

Hierzu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Fabian Gramling: „Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Bisher hat die Ampel die Vereine im Regen stehen lassen.“

„Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme ist dabei nicht nur zeitgemäß, sondern stärkt das Ehrenamt im Grundsatz, da mehr Engagierte an Sitzungen teilnehmen können“, argumentiert Fabian Gramling. Im Bundestag wollte die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben, die Koalition hingegen forderte einen vorherigen Mitgliederbeschluss. Zwar machte es die Koalition an dieser Stelle unnötig kompliziert, alles in allem setze sich die Union mit Beharrlichkeit aber eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für Vereine von nun an wieder möglich.

Hintergrund: Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.