Gramlings Statement: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz 2023
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz 2023, beschlossen von den Regierungsfraktionen am 17. März 2023, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordneten Fabian Gramling:
„Ich respektiere das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, halte es aber für demokratieschädlich, weil das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen beschädigt wird.
Die Wählerinnen und Wähler gehen davon aus, dass einer der Kandidaten, die auf Plakaten im Wahlkreis hängen, die auf Podiumsdiskussionen um den besten Weg streiten und die monatelang vor Ort Wahlkampf machen, den Wahlkreis auch im Bundestag vertritt. Das wird so nicht mehr für alle Wahlkreise gelten. Das neue Wahlrecht mag verfassungskonform sein, politisch jedoch sehr bedenklich. Wahlkreisabgeordnete kümmern sich explizit um die Anliegen ihrer Region und sind ständige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dass einige Wahlkreise zukünftig überhaupt keinen Abgeordneten nach Berlin entsenden, schädigt das Demokratieverständnis und entfremdet das politische Berlin von den Menschen.
Ich halte es für einen großen Fehler, dass wir als CDU das Wahlrecht nicht früher geändert haben.“