Pressemitteilung: Gramling informiert: Härtefallhilfen für Unternehmen kurz vor Umsetzung

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Fabian Gramling informiert über die bald zur Verfügung stehenden Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Denn noch immer leiden zahlreiche Unternehmen unter den stark gestiegenen Energiekosten. Für Baden-Württemberg stehen vom Bund circa 130 Millionen Euro an Bundesmitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfen sowie die damit verbundene Administration der Antragstellung und Abwicklung obliegen den einzelnen Bundesländern.

Damit KMUs in Baden-Württemberg die Förderung der Härtefallhilfen beantragen können, müssen drei Kriterien erfüllt sein. Der Bund gibt vor, dass die Unternehmen mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum erfahren haben müssen oder eine Energieintensität in Höhe von mindestens sechs Prozent im Förderzeitraum vorliegt. Länderseitig wird ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) vorausgesetzt.

Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, Kredit- und Finanzinstituten sowie Energieunternehmen. Dabei kann eine Förderung für  leitungsgebundene (Gas, Strom, Fernwärme) als auch nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Holz/Pellets) beantragt werden. Rückwirkend gefördert wird wahlweise der Zeitraum Januar bis Dezember 2022 oder Juli bis Dezember 2022. Die Förderhöhe beträgt ein Zuschuss in Höhe der Energiekostensteigerung im Vergleich des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021, höchstens jedoch in Höhe des negativen EBITDA 2022. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 200.000 Euro / 2.000 (bis 9 Beschäftigte), 4.000 Euro (bis 49 Beschäftigte), 6.000 Euro (ab 50 Beschäftigte).

Für grundsätzliche Fragen zu den Härtefallhilfen können Sie sich gerne an Fabian Gramling unter fabian.gramling@bundestag.de wenden.